- VerĂśffentlichung:
14.03.2025 - Lesezeit: 9 Minuten
EUDR Umsetzung: 5 Schritte zur einfachen Vorbereitung
Die neue EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist ein wegweisendes Instrument im Kampf gegen UmweltzerstÜrung und zur FÜrderung nachhaltiger Handelspraktiken. Ihr Ziel ist es, sicherzustellen, dass Produkte in der EU weder zur Entwaldung noch zur Schädigung von Wäldern beitragen.
Unternehmen, die Waren auf den EU-Markt bringen, mĂźssen dementsprechend strenge Sorgfaltspflichten erfĂźllen und MaĂnahmen ergreifen. Diese gewährleisten, dass die Lieferketten entwaldungsfrei sind und alle geltenden Gesetze des Herkunftslandes eingehalten werden. Mit der EUDR setzt die EU also ein starkes Zeichen fĂźr den Schutz der Wälder und macht einen wichtigen Schritt zugunsten des globalen Klimaschutzes.
Wer muss die EUDR Verordnung umsetzen?
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) gilt fĂźr eine breite Palette von Unternehmen, die am Handel innerhalb der EU beteiligt sind. Sie betrifft nicht nur groĂe multinationale Konzerne, sondern auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) sowie kleinere Händler, sofern ihre Produkte ein Entwaldungsrisiko darstellen. Damit geht die EUDR Ăźber die klassischen Rohstoffproduzenten hinaus und erfasst auch Unternehmen, die mit potenziell entwaldungsrelevanten GĂźtern wie Lebensmitteln, Holzprodukten und bestimmten Biokraftstoffen handeln.
Alle Unternehmen, die Produkte wie PalmĂśl, Soja, Holz, Kaffee, Kautschuk oder Kakao sowie daraus hergestellte Erzeugnisse wie Schokolade oder MĂśbel auf den EU-Markt bringen, sind zur Einhaltung der Verordnung verpflichtet. Dabei steht die Transparenz in der gesamten Lieferkette im Mittelpunkt. Dies bedeutet, dass Unternehmen in allen Handelsstufen fĂźr die entwaldungsfreie Herkunft ihrer Waren verantwortlich sind und umfassende Sorgfaltspflichten erfĂźllen mĂźssen.
Wichtige Ănderung: EUDR-Verschiebung um ein Jahr
Die Implementierung des EUDR-Gesetzes (European Union Deforestation Regulation) wurde offiziell um 12 Monate verschoben.
Der Anwendungsbeginn verschiebt sich auf folgende Tage:
- GroĂe und mittlere Unternehmen: Start am 30. Dezember 2025
- Kleinst- und Kleinunternehmen: Start am 30. Juni 2026
Zur offiziellen Pressemitteilung.
Warum Sie trotzdem jetzt handeln sollten:
Die Verschiebung bedeutet nicht, dass die Vorbereitung auf die Regelung aufgeschoben werden sollte. Vielmehr bietet sie eine wertvolle Chance, Prozesse zu testen und alle Anforderungen lĂźckenlos zu erfĂźllen. Unternehmen, die jetzt starten, sichern sich einen Vorsprung und stehen bereits auf sicheren Beinen, wenn die Verordnung in Kraft tritt.
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Mit der neuen EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) steht ein bedeutender Schritt fĂźr nachhaltigere Lieferketten bevor. Unser Reifegrad-Assessment-Check hilft Ihnen dabei, die wesentlichen Anforderungen der Verordnung zu verstehen und herauszufinden, wie gut Ihr Unternehmen auf den Anwendungsbeginn vorbereitet ist.
Ab wann mĂźssen die EUDR MaĂnahmen vorbereitet und umgesetzt sein?
Die EU-Entwaldungsverordnung trat offiziell am 29. Juni 2023 in Kraft. FĂźr die betroffenen Unternehmen gibt es jedoch unterschiedliche Fristen, je nach UnternehmensgrĂśĂe:
Nach Ablauf dieser Fristen mßssen die betroffenen Unternehmen nachweisen, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind und weder zur Entwaldung noch zur Waldschädigung beitragen. Dabei entstehen unterschiedlichste Herausforderungen, die Unternehmen aufgrund der strengen Regulierungen einhalten mßssen. Unternehmen, die die Vorschriften nicht beachten, mßssen mit weitgreifenden Sanktionen rechnen.
In 5 Schritten zur EUDR Vorbereitung & Umsetzung
Ein fundierter erster Schritt ist die systematische Analyse Ihrer bestehenden Daten, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen entlang der gesamten WertschĂśpfungskette erfasst werden. Eine lĂźckenlose Nachverfolgbarkeit Ihrer Produkte und Rohstoffe ist entscheidend, um die Anforderungen der EUDR nicht nur zu erfĂźllen, sondern aktiv zu gestalten.
Identifizieren Sie alle Produkte, die die genannten Rohstoffe wie Holz, Kautschuk, PalmĂśl, Rind, Soja, Kaffee und Kakao oder deren Erzeugnisse enthalten. Diese werden ausfĂźhrlich im Anhang 1 der Verordnung aufgefĂźhrt. Eine sorgfältige ĂberprĂźfung Ihrer Produktpalette gewährleistet, dass Sie alle betroffenen Waren im Blick haben und die Anforderungen der EUDR gezielt und umfassend umsetzen kĂśnnen.
Um sicherzustellen, dass alle relevanten Produkte erfasst werden, sollten Sie nicht nur Endprodukte, sondern auch Zwischenprodukte berĂźcksichtigen, die mit den genannten Rohstoffen in Verbindung stehen. Auch Produkte, die nur geringe Mengen dieser Rohstoffe enthalten, fallen unter die EUDR und sollten entsprechend ĂźberprĂźft werden.
Ein sorgfältiger Compliance-Check der identifizierten Lieferanten ist essenziell, um sicherzustellen, dass diese die EUDR-Vorgaben erfßllen. Durch eine frßhzeitige Risikobewertung und die Priorisierung von Lieferanten nach ihrem Compliance-Risiko kÜnnen Sie potenzielle Schwachstellen identifizieren und gezielt adressieren. Dies schafft Klarheit und stärkt langfristig die Zuverlässigkeit Ihrer Zusammenarbeit.
Ein optimierter Auswahl- und Onboarding-Prozess fßr neue Lieferanten ist der Schlßssel zu einer zukunftssicheren Lieferkette. Ein verstärktes Screening potenzieller Partner auf ihre EUDR-Compliance und eine klar definierte Onboarding-Strategie stellen sicher, dass Sie nur mit Lieferanten zusammenarbeiten, die die gesetzlichen Anforderungen erfßllen. Indem Sie von Anfang an klare Anforderungen und Standards festlegen, schaffen Sie eine solide Basis fßr die Zusammenarbeit und vermeiden potenzielle Konflikte oder Missverständnisse, was langfristig zusätzlichen Zeitaufwand einsparen kann. Dies spart nicht nur Ressourcen, sondern stärkt nachhaltig die Effizienz und Verlässlichkeit Ihrer Lieferkette.








