- Veröffentlichung:
04.08.2026 - Lesezeit: 8 Minuten
EU ETS Phase 5: Was der Vorschlag der Kommission für CBAM-Importeure bedeutet
Wenn die Europäische Union am Emissions Trading System justiert, hat das direkte Auswirkungen auf die Kostenkalkulation von CBAM-Importeuren. Seit dem Start des definitiven CBAM-Regimes am 1. Januar 2026 ist der Preis für CBAM-Zertifikate unmittelbar an den EU ETS CO2 Price gekoppelt – jede regulatorische Verschiebung im Emissionshandel schlägt damit auf die Importkosten durch. Mit der Veröffentlichung des Phase-5-Vorschlags am 17. Juli 2026 hat die Kommission die Diskussion über den langfristigen Rahmen des EU ETS eröffnet. Für Unternehmen mit CBAM-relevanten Lieferketten stellt sich eine zentrale Frage: Welche Auswirkungen hat dieser Vorschlag auf die Carbon-Kostenplanung – und welche nicht?

Executive Summary – EU ETS: EU ETS Phase 5 auf einen Blick
- Zeithorizont: Der Phase-5-Vorschlag adressiert den Zeitraum 2031–2040. Für das laufende Compliance-Jahr 2026 und die Abgabefrist am 30. September 2027 ergeben sich keine operativen Veränderungen.
- Preissignal: Eine höhere Zertifikateverfügbarkeit und eine verlangsamte Cap-Reduktion deuten auf eine moderatere EU ETS Price-Entwicklung hin. Der Carbon-Preis bleibt jedoch eine regulatorisch gesteuerte Variable mit Bewegungspotenzial in beide Richtungen.
- Handlungsbedarf: Unternehmen sollten nicht ihre Compliance-Strategie anpassen, sondern die Szenariofähigkeit ihrer Kostenmodelle überprüfen. Der richtige Zeitpunkt für den Aufbau belastbarer Sensitivitätsanalysen ist jetzt.
- Status: Der Vorschlag durchläuft das Gesetzgebungsverfahren in Europäischem Parlament und Rat. Umsetzung ist für 2028 vorgesehen. Operative Entscheidungen auf Basis eines nicht finalisierten Rahmenwerks sind unternehmerisch nicht belastbar.
Was der EU ETS Phase 5 Vorschlag konkret verändert
Der Phase-5-Vorschlag der Europäischen Kommission betrifft den Zeitraum 2031 bis 2040 und greift strukturell in die Mechanik des europäischen Emissionshandelssystems ein. Drei Stellschrauben verschieben die Angebots- und Preisarchitektur des EU ETS:
Der lineare Reduktionsfaktor wird abgesenkt. Die jährliche Rate, mit der das ETS Cap reduziert wird, sinkt auf 3,7 % bis 2035 und auf 1,7 % ab 2036 – gegenüber den derzeit geltenden 4,3 %. Im Ergebnis wird die Gesamtmenge verfügbarer Emissionszertifikate langsamer reduziert als auf dem aktuellen Pfad vorgesehen.
Freie Zuteilungen werden über 2030 hinaus fortgeführt – konditioniert an nachweisbare industrielle Dekarbonisierungsinvestitionen. Unternehmen, die in die Reduktion ihrer Emissionen investieren, behalten damit länger Zugang zu kostenlosen Zertifikaten.
Die Marktstabilitätsreserve wird gelockert. Die Rate, mit der überschüssige Zertifikate dem Markt entzogen werden, wird reduziert. Ein größeres Volumen an Allowances verbleibt im aktiven Handel.
Alle drei Maßnahmen wirken in dieselbe Richtung: eine höhere Zertifikateverfügbarkeit über einen längeren Zeitraum bei gleichzeitig verlangsamter Angebotsverknappung. Für einen preisbasierten Mechanismus wie das EU ETS bedeutet das: Die langfristige Carbon-Kostenkurve könnte moderater verlaufen, als eine lineare Fortschreibung der heutigen EU ETS Preise nahelegen würde.
Was sich durch EU ETS Phase 5 operativ nicht ändert
Für die laufende CBAM-Compliance der Jahre 2026 und 2027 hat der Vorschlag keine Auswirkungen.
Im Einzelnen:
- Die CBAM-Zertifikatekosten-Formel bleibt unverändert.
- Die Abgabefrist 30. September 2027 für das Berichtsjahr 2026 gilt weiterhin.
- Die De-minimis-Schwelle von 50 Tonnen bleibt bestehen.
- Die Non-Compliance-Strafzahlung von 100 € pro Tonne ist unverändert in Kraft.
Ebenso wesentlich:
Es handelt sich um einen Legislativvorschlag, nicht um geltendes Recht. Das Gesetzgebungsverfahren in Europäischem Parlament und Rat steht bevor, die Implementierung ist für 2028 vorgesehen. Unternehmen, die ihre Compliance-Strategie für 2026 oder 2027 auf Basis eines nicht finalisierten 2031er-Rahmenwerks adjustieren, treffen Entscheidungen auf einer regulatorisch nicht belastbaren Grundlage.
Das strategische Signal: Der EU ETS Price als regulatorisch gesteuerte Variable
Die naheliegende Interpretation – langsamere Cap-Reduktion und höhere Zertifikateverfügbarkeit bedeuten sinkende Carbon-Kosten – greift zu kurz.
Die strategisch relevante Erkenntnis lautet: Die gesamte Kostenbasis von CBAM – der EU ETS CO2 Price – ist für die kommenden fünfzehn Jahre eine offen gesteuerte regulatorische Variable. Und die Richtung ist nicht festgelegt.
EU ETS Phase 5 könnte den Preispfad dämpfen. Eine künftige Verschärfung des Caps, eine beschleunigte Rückführung der freien Zuteilungen oder die Einführung von Anti-Umgehungsmechanismen könnten ihn ebenso wieder nach oben korrigieren. Jedes Mitglied des europäischen Marktes, das Carbon-Kosten in seine Kalkulation einbezieht, muss diese Dynamik berücksichtigen.
Operative Konsequenz: Szenariofähigkeit statt statischer Kostenkalkulation
An dieser Stelle wird der Unterschied zwischen einem robusten und einem fragilen Compliance-Setup geschäftsrelevant.
Ein einzelner EU ETS Price wird als feste Größe in das Landed-Cost-Modell übernommen. Das Ergebnis wird als belastbare Kalkulationsgrundlage behandelt. Bei jeder regulatorischen Anpassung aus Brüssel ist dieses Modell stillschweigend überholt – bis es manuell rekonstruiert wird.
Der ETS CO2 Price wird als Bandbreite modelliert. Die CBAM-Kostenexposition wird über mehrere plausible Preisszenarien berechnet. Und die zugrundeliegenden Daten – Embedded Emissions, Lieferantendeklarationen, Importpositionen – werden in einer Qualität und Struktur vorgehalten, die ein erneutes Durchrechnen aller Szenarien zu einem Daten-Refresh machen statt zu einem eigenständigen Projekt.
Die Geschwindigkeit der Szenarioanalyse wird durch die Datenqualität determiniert, nicht durch die Modelllogik. Wenn Embedded-Emissions-Zahlen, Lieferantendeklarationen und Import-Positionen in abgestimmter, abfragbarer Form vorliegen, ist die Reaktion auf ein Phase-5-Ergebnis in 2028 – oder jede zwischenzeitliche regulatorische Verschiebung – eine operative Routine. Wenn diese Daten in Spreadsheets und E-Mail-Verläufen verteilt sind, wird jede Preisanpassung zur manuellen Rekonstruktion.
Der Vorschlag vom 17. Juli erfordert keine operative Anpassung der laufenden CBAM-Compliance. Er erfordert eine kritische Überprüfung, ob das bestehende Kostenmodell regulatorische Veränderungen überhaupt absorbieren kann. Unternehmen sollten die Szenariofähigkeit jetzt aufbauen – in einer Phase, in der die Konsequenzen noch kalkulatorischer Natur sind, nicht finanzieller.
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FAQ – Häufige Fragen zur EU ETS Phase 5
EU ETS Phase 5 bezeichnet den Legislativvorschlag der Europäischen Kommission zur Weiterentwicklung des europäischen Emissionshandelssystems für den Zeitraum 2031 bis 2040. Der am 17. Juli 2026 veröffentlichte Vorschlag umfasst eine Absenkung des linearen Reduktionsfaktors, eine Verlängerung der freien Zuteilung von Zertifikaten und eine Anpassung der Marktstabilitätsreserve.
Die vorgeschlagenen strukturellen Änderungen – verlangsamte Cap-Reduktion, höhere Zertifikateverfügbarkeit, gelockerte Marktstabilitätsreserve – deuten auf eine moderatere EU ETS Price-Entwicklung hin als eine Fortschreibung der aktuellen 4,3 % Reduktionsrate. Der CO2-Preis bleibt jedoch eine regulatorisch gesteuerte Variable, deren Entwicklung von künftigen politischen Entscheidungen abhängt.
Nein. Die operative CBAM-Compliance bleibt vollständig unberührt: Zertifikatekosten-Formel, Abgabefrist am 30. September 2027, De-minimis-Schwelle von 50 Tonnen und Non-Compliance-Strafzahlung von 100 € pro Tonne gelten unverändert. Der Vorschlag adressiert den Zeitraum ab 2031 und befindet sich im Gesetzgebungsverfahren.
Die Implementierung ist für 2028 vorgesehen, vorbehaltlich der Zustimmung von Europäischem Parlament und Rat der Mitgliedstaaten. Der regulatorische Rahmen wird den Zeitraum 2031 bis 2040 abdecken.
Der jährliche Reduktionsfaktor des ETS Cap wird von derzeit 4,3 % auf 3,7 % bis 2035 und 1,7 % ab 2036 abgesenkt. Dies führt zu einer langsameren Verknappung der verfügbaren Emissionszertifikate im europäischen Handel.
Die laufende CBAM-Compliance erfordert keine Anpassung. Unternehmen sollten jedoch die Szenariofähigkeit ihrer Kostenmodelle überprüfen: den EU ETS Price als Bandbreite modellieren, Emissions- und Importdaten in strukturierter, abfragbarer Form vorhalten und sicherstellen, dass eine Neubewertung bei veränderten Rahmenbedingungen als standardisierter Prozess durchführbar ist.












