- Veröffentlichung:
25.08.2026 - Lesezeit: 15 Minuten
ESPR: Die EU-Ökodesign-Verordnung – Was die Ecodesign for Sustainable Products Regulation für Unternehmen bedeutet
Die Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) ist das zentrale europäische Gesetz für nachhaltige Produktgestaltung. Sie definiert, wie Produkte in der EU künftig designt, hergestellt, dokumentiert und am Ende ihres Lebenszyklus behandelt werden müssen von Haltbarkeit und Reparierbarkeit über Energie- und Ressourceneffizienz bis zum Digitalen Produktpass.
Die ESPR trat am 18. Juli 2024 in Kraft und ersetzt schrittweise die bisherige Ökodesign-Richtlinie, die auf energieverbrauchsrelevante Produkte beschränkt war. Damit erweitert sich der Regulierungsrahmen auf Ein sehr breiter Teil der physischen Produkte im EU-Binnenmarkt, die auf dem EU-Markt vertrieben werden von Textilien und Elektronik über Möbel und Batterien bis zu Baustoffen und Metallen.

Executive Summary – ESPR auf einen Blick
- Neue Ära der Produktregulierung: Die ESPR löst die bisherige Ökodesign-Richtlinie ab und erweitert den Geltungsbereich von energieverbrauchsrelevanten Produkten auf nahezu alle physischen Güter im EU-Binnenmarkt, mit Ausnahme von Lebensmitteln und Medikamenten.
- Nachhaltigkeit wird Marktzugangsvoraussetzung: Produkte, die die ESPR-Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht auf dem EU-Markt verkauft werden. Compliance ist keine Option, sondern Voraussetzung für den europäischen Marktzugang.
- Der Digitale Produktpass (DPP) wird Pflicht: Für Produktgruppen, für die ein DPP vorgeschrieben wird, gelten entsprechende DPP-Anforderungen.
- Schrittweise Einführung über Delegierte Rechtsakte: Die konkreten Anforderungen werden produktgruppenspezifisch über Delegierte Rechtsakte festgelegt. Erste Fristen gelten bereits, weitere folgen in kurzen Abständen bis 2030.
- Vernichtungsverbot für unverkaufte Ware: Seit Juli 2026 dürfen Großunternehmen bestimmte unverkaufte Verbraucherprodukte, darunter Kleidung, Kopfbedeckungen und Schuhe – nicht mehr vernichten.
- Kreislaufwirtschaft als Designprinzip: Die ESPR verankert Kreislaufwirtschaft nicht als nachgelagerte Entsorgungsfrage, sondern als integrales Designprinzip, vom Rohstoff über die Nutzung bis zum End-of-Life.
Was ist die ESPR?
Die ESPR (Verordnung 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024) bildet den europäischen Rechtsrahmen für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an nachhaltige Produkte. Sie schafft die Grundlage dafür, dass Produkte auf dem EU-Markt haltbarer, reparierbarer, recyclingfähiger und ressourceneffizienter werden.
Die Verordnung verfolgt drei übergeordnete Ziele:
- Klimaneutralität bis 2050: Reduktion von Emissionen und Ressourcenverbrauch durch nachhaltigere Produktgestaltung
- Kreislaufwirtschaft stärken: Produkte so gestalten, dass Materialien möglichst lange im Wirtschaftskreislauf bleiben
- Greenwashing verhindern: Nachhaltigkeitsaussagen müssen künftig durch verifizierbare Daten belegt werden
Abgrenzung zur bisherigen Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG)
Die bisherige Ökodesign-Richtlinie (Richtlinie 2005/32/EG, novelliert als 2009/125/EG) war auf energieverbrauchsrelevante Produkte beschränkt – Waschmaschinen, , Beleuchtung.
Die ESPR erweitert diesen Rahmen fundamental:
Aspekt | Ökodesign-Richtlinie (alt) | ESPR (neu) |
Geltungsbereich | Energieverbrauchsrelevante Produkte | Ein sehr breiter Teil der physischen Produkte im EU-Binnenmarkt |
Rechtsform | Richtlinie (nationale Umsetzung nötig) | Verordnung (unmittelbar in allen EU-Staaten gültig) |
Fokus | Energieeffizienz | Energieeffizienz + Ressourceneffizienz + Kreislaufwirtschaft |
Digitaler Produktpass | Nicht vorgesehen | Zentrales Instrument |
Vernichtungsverbot | Nicht vorgesehen | Für bestimmte Produktkategorien verpflichtend |
Die nationale Umsetzung der bisherigen Richtlinie erfolgte durch das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG). Bis zu dessen Novellierung bildet das EVPG für alle bestehenden Ökodesign-Produktverordnungen weiterhin die Rechtsgrundlage.
Rechtlicher Rahmen und Inkrafttreten
Die ESPR trat am 18. Juli 2024 in Kraft. Als EU-Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten – eine nationale Umsetzung ist nicht erforderlich.
Die konkreten Produktanforderungen werden über Delegierte Rechtsakte festgelegt, die die EU-Kommission für einzelne Produktkategorien erlässt. Jeder Delegierte Rechtsakt definiert die spezifischen Anforderungen, welche Daten der DPP enthalten muss, welche Performance-Standards gelten, welche Nachweispflichten greifen. Nach der Verabschiedung folgt eine Übergangsfrist von häufig rund 18 Monaten, je nach Produktkategorie.
Bis 2030 sollen laut Arbeitsplan der EU-Kommission neue Produktverordnungen zu unter anderem Textilien, Eisen und Stahl, Möbeln, Matratzen, Reifen und Aluminium erlassen werden. Außerdem sind zwei produktgruppenübergreifende horizontale Anforderungen zu Reparierbarkeit sowie Recyclingfähigkeit geplant.
Kernanforderungen der ESPR
Die ESPR stellt nicht eine einzelne Anforderung, sondern einen umfassenden Katalog, der die gesamte Produktgestaltung neu ausrichtet. Die konkreten Vorgaben werden produktgruppenspezifisch über Delegierte Rechtsakte definiert, der ESPR-Rahmen gibt die möglichen Anforderungsdimensionen vor.
Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit
Im Zentrum steht das Prinzip: Produkte sollen länger halten, einfacher repariert und am Ende ihres Lebenszyklus besser recycelt werden können. Die ESPR kann für Produktgruppen Mindestanforderungen festlegen an:
- Haltbarkeit: Produkte müssen definierte Lebensdauern erreichen
- Reparierbarkeit: Ersatzteile müssen verfügbar, Reparaturanleitungen zugänglich und Produkte zerlegbar sein
- Recyclingfähigkeit: Materialien müssen so verbaut werden, dass sie am Lebensende sortenrein trennbar und recycelbar sind
- Wiederverwendbarkeit: Produkte oder Komponenten sollen mehrfach nutzbar sein
Energie- und Ressourceneffizienz
Aufbauend auf der bisherigen Ökodesign-Richtlinie behält die ESPR strenge Anforderungen an die Energieeffizienz bei und erweitert sie um den Bereich Ressourceneffizienz:
- Energieverbrauch: Mindeststandards für den Energieverbrauch in der Nutzungsphase
- Wasserverbrauch und Wassereffizienz: Neue Dimension, die bisher nicht reguliert war
- Materialeffizienz: Minimierung des Materialeinsatzes bei gleichbleibender Funktionalität
- Umwelt- und Kohlenstoff-Fußabdruck: Anforderungen an die Dokumentation und perspektivisch an Höchstwerte
Mindestanteile recycelter Materialien
Für bestimmte Produktgruppen kann die ESPR Mindestanteile an recycelten Materialien (Rezyklat) vorschreiben. Damit sollen geschlossene Materialkreisläufe gefördert und die Nachfrage nach Sekundärrohstoffen gesteigert werden. Für Batterien greifen gestaffelte Recyclatgehalt-Quoten ab 2031 und 2036.
Verbot der Vernichtung unverkaufter Ware
Eine der aufsehenerregendsten Neuerungen: Die ESPR verbietet die Vernichtung bestimmter unverkaufter Verbraucherprodukte. Ab dem 19. Juli 2026 gilt das Vernichtungsverbot für große Unternehmen, zunächst für bestimmte Kleidung, Kopfbedeckungen und Schuhe. Weitere Produkte können von der Kommission durch Delegierte Rechtsakte aufgenommen werden.
Für mittelgroße Unternehmen (50–249 Mitarbeitende) greift das Vernichtungsverbot erst ab Juli 2030, Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen sind ausgenommen.
Zusätzlich müssen betroffene Unternehmen ab März 2027 jährlich über Vernichtungsmengen berichten – im standardisierten Format.
Umweltrelevante Stoffe
Die ESPR kann Anforderungen an den Umgang mit umweltrelevanten Stoffen stellen – etwa die Beschränkung oder das Verbot bestimmter Chemikalien und Schadstoffe in Produkten. Dies ergänzt bestehende Regulierungen wie REACH und schafft einen konsistenten Rahmen für die Reduktion problematischer Substanzen.
Der Digitale Produktpass (DPP)
Der Digitale Produktpass ist das zentrale Informationsinstrument der ESPR. Er macht die Nachhaltigkeit eines Produkts transparent, vergleichbar und überprüfbar für Verbraucher, Geschäftspartner, Recyclingunternehmen und Behörden gleichermaßen.
Was ist der DPP? – Konzept und Funktionsweise
Der Digitale Produktpass ist ein standardisierter, digitaler Datensatz, der die Komponenten, Materialien und chemischen Substanzen eines Produkts zusammenfasst – ergänzt um Informationen zu Reparierbarkeit, Ersatzteilen und fachgerechter Entsorgung. Die Strukturierung umweltrelevanter Daten in einem standardisierten, vergleichbaren Format ermöglicht allen Akteuren in der Wertschöpfungs- und Lieferkette, gemeinsam auf eine Kreislaufwirtschaft hinzuarbeiten.
Produkte, die in den Geltungsbereich der ESPR fallen, müssen einen Digitalen Produktpass aufweisen, um auf dem EU-Markt verkauft werden zu dürfen.
Welche Daten erfasst werden
Je nach Produktkategorie und Delegiertem Rechtsakt können folgende Daten im DPP hinterlegt sein:
- Materialien & Rohstoffe: Herkunft, Zusammensetzung, Anteil recycelter Materialien
- Umwelt & Nachhaltigkeit: CO₂-Fußabdruck, Energieverbrauch, Schadstoffe
- Produktion & Lieferkette: Beteiligte Hersteller und Lieferanten, Produktionsstandorte
- Nutzung & Wartung: Hinweise zur fachgerechten Pflege, Ersatzteilverfügbarkeit, empfohlene Serviceintervalle
- Reparatur & Recycling: Reparierbarkeit, Demontageanleitungen, Entsorgungswege
- Compliance & Zertifizierung: Konformitätsnachweise, Sicherheitsdatenblätter, Normen
Die Informationen müssen verifizierbar, manipulationssicher und rollenbasiert zugänglich sein – nicht jeder Akteur erhält dieselben Informationen.
Technische Umsetzung
Der Zugriff auf den DPP erfolgt direkt am Produkt – über einen QR-Code, RFID-Chip oder NFC-Zugangspunkt auf dem Produkt oder seiner Verpackung.
Ein Scan ermöglicht den Zugriff auf die jeweils für den Nutzer freigegebenen Informationen.
Ein Scan ermöglicht den Zugriff auf die jeweils für den Nutzer freigegebenen Informationen.
Zentrale technische Anforderungen umfassen:
- Eindeutige Produktkennungen (Unique Identifiers, z. B. GTIN/Serialisierung)
- Maschinenlesbare Datenträger, typischerweise QR-Codes; je nach Anwendungsfall können auch RFID- oder NFC-Technologien genutzt werden.
- Interoperable Datenformate gemäß CEN/CENELEC-Normenentwürfen
- Registrierung im zentralen EU-DPP-Register
Sechs der acht CEN/CENELEC-JTC-24-DPP-Normen wurden im Mai 2026 veröffentlicht und durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 als harmonisiert zitiert.
Das zentrale EU-DPP-Register ist seit dem 20. Juli 2026 in Betrieb – zunächst für die Organisationsregistrierung. Die Produktregistrierung folgt dem jeweiligen Delegierten Rechtsakt je Kategorie.
Zeitplan und Rollout – Welche Produktgruppen zuerst?
Die Einführung des DPP erfolgt schrittweise nach Produktkategorien:
Zeitraum | Produktkategorie | Regulatorische Grundlage |
18. Februar 2027 | Batterien (EV, Industrie > 2 kWh, LMT) | EU-Batterieverordnung (sektoral) |
2027/2028 | Textil und Bekleidung, , Matratzen | ESPR (Delegierter Rechtsakt) |
2028 | Reifen | ESPR (Delegierter Rechtsakt) |
2028/2029 | Möbel, Aluminium | ESPR (Delegierter Rechtsakt) |
September 2029 | Waschmittel | Detergenzienverordnung (sektoral) |
2029/2030 | Bauprodukte, | Bauprodukteverordnung / ESPR |
August 2030 | Spielzeug | Spielwarensicherheitsverordnung (sektoral) |
Bedeutung für Transparenz entlang der gesamten Lieferkette
Der DPP schafft erstmals eine einheitliche, maschinenlesbare Datenbasis für Produkte, auf die alle relevanten Akteure entlang der Lieferkette zugreifen können – von Herstellern und Händlern über Verbraucher und Recyclingunternehmen bis zu Behörden.
Jeder Akteur innerhalb einer Wertschöpfungskette verantwortet seine eigenen Produktdaten und stellt sie bereit. Der DPP ist damit nicht nur ein Informationsinstrument, sondern ein Kollaborationsinstrument, das Transparenz und Zusammenarbeit entlang der gesamten Lieferkette erzwingt.
Auswirkungen auf Branchen
Die ESPR betrifft nahezu alle produzierenden Sektoren – aber nicht alle gleichzeitig. Die Einführung erfolgt in Wellen, priorisiert nach Umweltauswirkung und regulatorischer Reife.
Textil- & Bekleidungsindustrie
Die Textilindustrie gehört zu den ersten ESPR-Prioritäten. Der Delegierte Rechtsakt wird voraussichtlich Ende 2027 verabschiedet, die Konformitätspflicht folgt rund 18 Monate später. Die erste Welle erfasst Bekleidung und Bekleidungsaccessoires – Schuhe sind zunächst ausgenommen.
Kernthemen: Haltbarkeit, Recyclingfähigkeit, Mindest-Rezyklatanteile, Faseranteil-Deklaration, DPP-Pflicht und das bereits geltende Vernichtungsverbot für unverkaufte Ware. Erweiterte Herstellerverantwortung (Textil-EPR) wird die finanziellen Pflichten für Sammlung, Sortierung und Recycling am Lebensende verstärken.
Elektronik & IT
Elektronikprodukte und ICT-Geräte sind Teil der ersten ESPR-Welle. Anforderungen an Reparierbarkeit, Softwareunterstützung, Ersatzteilverfügbarkeit und Energieeffizienz werden verschärft. Reparierbarkeits-Scores für Unterhaltungselektronik beginnen voraussichtlich 2027.
Bau- und Baustoffbranche
Bauprodukte inklusive Zement werden über die Bauprodukteverordnung (sektoral) mit DPP-Anforderungen versehen – voraussichtlich ab 2029/2030. Materialkreisläufe, Umwelt-Fußabdruck und Haltbarkeit stehen im Fokus.
Eisen und Stahl als Zwischenprodukte sind eine der Pionierkategorien – der Delegierte Rechtsakt wird 2026 erwartet, Konformität rund 2027/2028.
Möbel & Einrichtung
Möbel gehören zur zweiten ESPR-Welle. Delegierter Rechtsakt erwartet 2028, Konformität rund 2029/2030. Anforderungen umfassen Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und den Digitalen Produktpass. Matratzen können je nach regulatorischem Verlauf zusammen mit oder nach Möbeln reguliert werden.
Auswirkungen auf Hersteller, Importeure und Händler
Die ESPR-Pflichten gelten für alle Unternehmen, die Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen – unabhängig vom Firmensitz.
- Hersteller sind primär verantwortlich für die Erstellung und Befüllung des DPP sowie die Einhaltung der Produktanforderungen
- Importeure müssen sicherstellen, dass importierte Produkte beim Inverkehrbringen über einen gültigen DPP verfügen
- Händler dürfen betroffene Produkte ohne gültigen DPP ab dem jeweiligen Stichtag nicht mehr anbieten
Ihr Experten für ESPR
Vorteile für Verbraucher und Umwelt
Die ESPR schafft Werte, die weit über regulatorische Compliance hinausgehen – sowohl für Verbraucher als auch für die Umwelt.
Langlebigere Produkte, bessere Reparierbarkeit
Mindestanforderungen an Haltbarkeit und Reparierbarkeit sorgen dafür, dass Produkte länger nutzbar bleiben. Verbraucher profitieren von längerer Lebensdauer, verfügbaren Ersatzteilen und zugänglichen Reparaturanleitungen – direkt am Produkt abrufbar über den DPP.
Transparenz durch den DPP
Der Digitale Produktpass macht Nachhaltigkeitsaussagen überprüfbar. Verbraucher können nachvollziehen, woher ein Produkt stammt, wie es hergestellt wurde, welchen CO₂-Fußabdruck es hat und wie nachhaltig es tatsächlich ist. Greenwashing wird erkennbar – nachhaltige Aussagen müssen künftig mit verifizierbaren Daten belegt werden.
Reduktion von Abfall und CO₂-Emissionen
Durch höhere Haltbarkeit, bessere Recyclingfähigkeit und das Vernichtungsverbot für unverkaufte Ware sinken Abfallmengen. Mindestanteile an recycelten Materialien fördern geschlossene Stoffkreisläufe und reduzieren den Bedarf an Primärrohstoffen.
Stärkung der Kreislaufwirtschaft
Die ESPR verankert Kreislaufwirtschaft als Designprinzip. Daten aus der Nutzungs- und End-of-Life-Phase können als Feedback in die Designphase zurückgespielt werden. Diese Einblicke helfen, Materialien ressourcenschonender auszuwählen, Produkte nachhaltiger zu gestalten und deren Langlebigkeit zu erhöhen.
Herausforderungen und Kritikpunkte
Trotz der klaren Zielrichtung bringt die ESPR erhebliche Umsetzungsherausforderungen mit sich – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.
Umsetzungskomplexität – besonders für KMU
Dateninfrastruktur für den DPP
Übergangsfristen und Rechtsunsicherheit
Internationale Wettbewerbsfähigkeit
Zeitplan, Ausblick und geplante Erweiterungen
Die ESPR entfaltet ihre Wirkung schrittweise über die kommenden Jahre. Drei Entwicklungen bestimmen den weiteren Verlauf.
Delegierte Rechtsakte – wann kommen welche Produktregeln?
Der ESPR-Arbeitsplan 2025–2030 der EU-Kommission legt die Reihenfolge und den ungefähren Zeitrahmen fest:
Welle | Delegierter Rechtsakt erwartet | Produktkategorien |
Pionierkategorien | 2026 | Eisen und Stahl, |
Erste Welle | 2027 | Textil/Bekleidung, Elektronik/ICT, Haushaltsgeräte, Matratzen, Reifen |
Zweite Welle | 2028 | Aluminium, Möbel, , , Elektromotoren |
Dritte Welle | 2029–2030 | Matratzen (falls nicht 2028), |
Zusätzlich sind zwei produktgruppenübergreifende horizontale Maßnahmen geplant: Reparierbarkeit (zunächst Elektronik, Textilien könnten folgen) und Recyclingfähigkeit von Elektro- und Elektronikgeräten.
Eine Halbzeitüberprüfung des Arbeitsplans ist für 2028 geplant. Die Kommission kann dabei den Fortschritt bewerten, Zeitpläne anpassen und neue Produktkategorien aufnehmen.
Erweiterung auf weitere Produktgruppen
Für mehrere Produktkategorien laufen bereits Machbarkeitsstudien, aber noch ohne bestätigten Delegierten-Rechtsakt-Zeitplan: Schuhwerk (Scoping-Studie bis Ende 2027), Lacke und Beschichtungen, Reinigungsmittel, Schmierstoffe und chemische Produkte.
Für Textilien ist eine vollständige Lieferketten-Rückverfolgbarkeit als dritte Phase eines stufenweisen Ansatzes vorgeschlagen mit möglichem Zieljahr 2033.
Zusammenspiel mit anderen EU-Regulierungen
Die ESPR steht nicht isoliert, sondern ist Teil eines wachsenden regulatorischen Ökosystems:
- CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive): Unternehmen müssen über Nachhaltigkeitsaspekte berichten – DPP-Daten können hier als Grundlage dienen
- CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism): CO₂-Grenzausgleich für bestimmte Importprodukte – Synergien bei CO₂-Fußabdruck-Daten
- EU-Taxonomie: Definition nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten – DPP-Daten unterstützen den Nachhaltigkeitsnachweis
- EUDR (Entwaldungsverordnung): Nachweis entwaldungsfreier Lieferketten – relevant für Leder, Kautschuk, Holz und weitere Rohstoffe
- Recht-auf-Reparatur-Richtlinie: EU-Mitgliedstaaten müssen bis Juli 2026 Reparaturpflichten in nationales Recht umsetzen
- ECGT (Empowering Consumers for the Green Transition): Ab September 2026 verbietet die Richtlinie pauschale Umweltaussagen ohne Nachweis
Unternehmen, die die ESPR-Dateninfrastruktur frühzeitig aufbauen, schaffen gleichzeitig die Grundlage für Compliance mit diesen angrenzenden Regulierungen.
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Die ESPR schafft neue Anforderungen – und neue Chancen. Viele Unternehmen stehen vor den gleichen Fragen: Welche Produktgruppen sind wann betroffen? Welche Daten fehlen? Welche Systeme müssen erweitert werden? Wie groß ist der Compliance-Gap – und wie entsteht eine skalierbare, wirtschaftlich sinnvolle DPP-Lösung?
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Fazit: ESPR als Gamechanger für nachhaltiges Wirtschaften in Europa
Die Ecodesign for Sustainable Products Regulation ist mehr als eine neue Umweltverordnung – sie ist ein Paradigmenwechsel in der europäischen Produktregulierung.
Die wichtigsten Erkenntnisse:
- Nachhaltigkeit wird Marktzugangsvoraussetzung. Produkte ohne ESPR-Konformität dürfen nicht auf dem EU-Markt verkauft werden.
- Der DPP wird zum zentralen Werkzeug der Transformation. Er macht Nachhaltigkeit transparent, vergleichbar und überprüfbar – für alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette.
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FAQ – Häufige Fragen zur ESPR und Ökodesign-Verordnung
Die ESPR (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, Verordnung 2024/1781) ist die neue EU-Ökodesign-Verordnung. Sie bildet den Rechtsrahmen für Ökodesign-Anforderungen an nachhaltige Produkte – von Haltbarkeit und Reparierbarkeit über Energieeffizienz bis zum Digitalen Produktpass.
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