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Digitaler Produktpass ab wann? DPP-Fristen und Pflichten ab 2027 – der Überblick für Unternehmen

Der Digitale Produktpass (DPP) kommt – und die erste verbindliche Frist steht unmittelbar bevor. Ab dem 18. Februar 2027 wird der Digitale Batteriepass verpflichtend, danach folgen in kurzen Abständen Textilien, Elektronik, Möbel, Reifen, Bauprodukte und weitere Produktgruppen. Trotzdem haben laut aktuellen Erhebungen die überwiegende Mehrheit der betroffenen Unternehmen noch keinen Umsetzungsplan.

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Executive Summary – Digitaler Produktpass: Fristen und Pflichten auf einen Blick

Wichtige Fristen zur Einführung des Digitalen Produktpasses ab 2027

Die Einführung des DPP erfolgt nicht als einmaliger Stichtag, sondern schrittweise nach Produktkategorien. Die Fristen ergeben sich aus drei Regulierungsebenen: der EU-Batterieverordnung (sektoral), der ESPR-Ökodesign-Verordnung (horizontal, über Delegierte Rechtsakte) und weiteren sektoralen Verordnungen.

Zeitraum

Produktkategorie / Meilenstein

Regulatorische Grundlage

Status

19./20. Juli 2026

EU-DPP-Register produktiv (Organisationsregistrierung)

ESPR

In Betrieb   

18. Februar 2027

Batteriepass verpflichtend (EV, Industrie > 2 kWh, LMT)

EU-Batterieverordnung (sektoral)

Fixiert   

2027/2028

Textil und Bekleidung (erste Welle: Bekleidung und Accessoires, Schuhe ausgenommen)

ESPR (Delegierter Rechtsakt)

In Vorbereitung   

2027/2028

Elektronik / ICT, Haushaltsgeräte, Matratzen

ESPR (Delegierte Rechtsakte)

Erste Welle   

2027/2028

Eisen und Stahl

ESPR (Delegierte Rechtsakte)

Delegierter Rechtsakt erwartet 2026 

2028

Reifen

ESPR (Delegierter Rechtsakt)

Zweite Welle   

2028/2029

Möbel, Aluminium

ESPR (Delegierte Rechtsakte)

Zweite Welle   

September 2029

Waschmittel

Detergenzienverordnung (sektoral)

Ohne Delegierten Rechtsakt 

2029/2030

Bauprodukte inkl. Zement

Bauprodukteverordnung (sektoral)

Sektoral 

2029/2030

Metalle

ESPR (Delegierter Rechtsakt)

Dritte Welle 

August 2030

Spielzeug

Spielwarensicherheitsverordnung (sektoral)

Fixiert   

Anders als bei der Batterieverordnung gibt es in der ESPR keinen einheitlichen Stichtag für alle Produkte. Die ESPR ist ein horizontaler Rahmen. Konkrete Pflichten entstehen erst, wenn die EU-Kommission für eine Produktkategorie einen Delegierten Rechtsakt erlässt. 

Der Ablauf ist immer gleich: Die Kommission verabschiedet einen Delegierten Rechtsakt mit konkreten Anforderungen. Nach der Veröffentlichung beginnt eine Übergangsfrist – häufig rund 18 Monate, je nach Produktkategorie kürzer oder länger. Erst am Ende dieser Frist wird der DPP für diese Kategorie verpflichtend.   

Neben den Haupt-Deadlines greifen mehrere Zwischenfristen, die Unternehmen im Blick behalten müssen:

  • Seit Februar 2025: CO₂-Fußabdruck-Deklaration für EV-Batterien verpflichtend
  • Seit August 2025: CO₂-Fußabdruck-Deklaration für Industriebatterien über 2 kWh
  • Seit Juli 2026: Vernichtungsverbot für unverkaufte Kleidung, Accessoires und Schuhe (Großunternehmen)
  • Ab August 2028: CO₂-Performance-Klassen für EV- und Industriebatterien

Rechtliche Rahmenbedingungen und Standards für den digitalen Produktpass

Der DPP ist kein freiwilliges Instrument. Er wird durch EU-Recht verbindlich vorgeschrieben. Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, die betroffenen Produkte und die konkreten Fristen.

Die Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) trat am 18. Juli 2024 in Kraft und löst die bisherige Ökodesign-Richtlinie ab. Sie beschreibt ein produktübergreifendes DPP-System, das durch produktspezifische Verordnungen und Regelwerke ergänzt wird einschließlich geplanter europäischer Registry- und Identifikationsmechanismen (EU-DPP-Register). 

Die ESPR zielt auf eine bessere Kreislaufführung von Produkten ab. Dabei werden auch Reparierbarkeit und Langlebigkeit stärker berücksichtigt. Produkte, die in den Geltungsbereich der ESPR fallen, müssen einen digitalen Produktpass aufweisen, um auf dem EU-Markt verkauft werden zu können. 

Die EU verfolgt mit dem digitalen Produktpass drei zentrale Ziele:

  • Klimaneutralität bis 2050: Mehr Transparenz über Emissionen und Ressourcenverbrauch entlang der gesamten Lieferkette.
  • Kreislaufwirtschaft stärken: Reparatur, Wiederverwendung und Recycling werden durch bessere Datenverfügbarkeit erleichtert.
  • Greenwashing bekämpfen: Nachhaltige Versprechen müssen künftig belegbar und überprüfbar sein.

Die Einführung erfolgt schrittweise nach Produktkategorien:

Zeitraum

Produktkategorie / Anforderung

Ab Februar 2025

CO₂-Fußabdruck-Erklärung für EV-Batterien verpflichtend

Ab Dezember 2025

Recyclingvorgaben für Lithium-Ionen-Akkus

Ab Januar 2026

Je nach Produktgruppe treten erste Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten in Kraft

Ab Februar 2027

Vollständiger Batteriepass mit QR-Code für EV-, Industrie- und LV-Batterien über 2 kWh

Ab 2028/2029

Ausdehnung auf Textilien, Bekleidung, Elektronik

Ab 2030 ff.

Ausdehnung auf Bauprodukte, Möbel, Chemikalien und weitere Sektoren

Der DPP betrifft alle Unternehmen, die Produkte in der EU herstellen, importieren oder in Verkehr bringen. Ob der Firmensitz innerhalb oder außerhalb Europas liegt, spielt keine Rolle. Der digitale Produktpass ist durch den jeweiligen Inverkehrbringer des Produkts bereitzustellen, muss jedoch auch die relevanten Informationen vorheriger Partner in der Lieferkette integrieren.   

Wichtig für KMU: Kleine und mittlere Unternehmen sind grundsätzlich ebenfalls betroffen, profitieren jedoch von verlängerten Übergangsfristen und vereinfachten Anforderungen. Wer jetzt mit der Vorbereitung beginnt, verschafft sich einen entscheidenden Vorsprung. 

Die technischen Grundlagen für den DPP werden aktuell vom CEN CLC JTC 24 in Form von harmonisierten europäischen Normen (hEN) entwickelt und das von über 300 Experten aus 20 EU-Mitgliedsstaaten. 

Zentrale technische Anforderungen umfassen:

  • Eindeutige Produktkennungen (Unique Identifiers, z. B. GTIN/Serialisierung)
  • Maschinenlesbare Datenträger (QR-Code, RFID, NFC)
  • Interoperable Datenformate gemäß CEN/CENELEC-Normenentwürfen
  • Registrierung im zentralen EU-DPP-Register gemäß ESPR 

Pflichten für Hersteller, Importeure und Händler im Rahmen des DPP

Die DPP-Pflicht trifft nicht nur die Entwickler der Produkte – sie erstreckt sich auf alle Akteure, die Produkte in der EU in Verkehr bringen.   

  • Hersteller: Sind primär verantwortlich für die Erstellung, Befüllung und Bereitstellung des DPP. Sie müssen sicherstellen, dass alle relevanten Produktdaten – von Materialien über CO₂-Fußabdruck bis Reparierbarkeit – vollständig und korrekt hinterlegt sind. 

    Importeure: Tragen die Verantwortung, dass importierte Produkte beim Inverkehrbringen auf dem EU-Markt über einen gültigen DPP verfügen. Sie müssen die vom Hersteller bereitgestellten Daten auf Vollständigkeit und Konformität prüfen. 

    Händler: Dürfen betroffene Produkte ohne gültigen DPP ab dem jeweiligen Stichtag nicht mehr anbieten. Plattformen und Marktplätze werden Compliance-Nachweise voraussichtlich eigenständig prüfen und bei fehlenden DPPs Listings einschränken. 

    Wichtig: Die Pflicht gilt unabhängig vom Firmensitz. Ein chinesischer Hersteller, der über einen EU-Importeur oder direkt über einen Online-Marktplatz in die EU verkauft, unterliegt denselben Anforderungen.   

Die konkreten Pflichten ergeben sich aus der jeweiligen Produktkategorie und dem zugehörigen Delegierten Rechtsakt. Übergreifend gelten folgende Anforderungen:

  • Produktdaten erheben und validieren: Materialien, Rohstoffe, Herkunft, CO₂-Fußabdruck, Energieverbrauch, Reparierbarkeit, Recyclingmöglichkeiten je nach Kategorie
  • Digitalen Zugangspunkt integrieren: QR-Code, RFID oder NFC am Produkt oder der Verpackung, der den Abruf des DPP ermöglicht
  • Eindeutige Produktkennungen verwenden: Unique Identifiers (z. B. GTIN/Serialisierung) gemäß den CEN/CENELEC-Normen
  • Daten im EU-DPP-Register hinterlegen: Registrierung gemäß den Vorgaben der jeweiligen Verordnung
  • Daten über den Lebenszyklus aktualisierbar halten: Wartung, Reparatur, Weiterverkauf und End-of-Life-Informationen müssen nachgeführt werden können
  • Interoperabilität sicherstellen: Datenformate und Systeme müssen den harmonisierten europäischen Normen entsprechen 
  • Governance-Strukturen aufbauen: Klare Verantwortlichkeiten für die Ausstellung, Befüllung und das laufende Management des DPP 

Kleine und mittlere Unternehmen profitieren von verlängerten Übergangsfristen und teilweise vereinfachten Anforderungen. Das Vernichtungsverbot für unverkaufte Bestände gilt für mittelgroße Unternehmen (50–249 Mitarbeitende) beispielsweise erst ab Juli 2030 vier Jahre nach der Pflicht für Großunternehmen.  Dennoch sollten auch KMU jetzt mit der Vorbereitung beginnen, da die Datenbeschaffung aus der Lieferkette erfahrungsgemäß die meiste Zeit in Anspruch nimmt.

Was passiert, wenn man eine Frist verpasst?

Die Konsequenz einer verpassten DPP-Frist ist nicht primär ein Bußgeld – sondern der Verlust des EU-Marktzugangs. 

Ab dem jeweiligen Stichtag darf ein betroffenes Produkt ohne gültigen DPP nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. Das gilt unabhängig davon, ob der Hersteller innerhalb oder außerhalb der EU sitzt. 

  1. Marktaufsichtsbehörden: Nationale Behörden können Produkte aus dem Verkehr ziehen lassen, Rückrufe anordnen und Bußgelder nach nationalem Umsetzungsrecht verhängen. Das EU-Register ermöglicht automatisierte Prüfungen.
  2. Händler und Plattformen: Aus vergleichbaren Compliance-Themen wie CE-Kennzeichnung oder REACH ist bekannt, dass Plattformen wie Amazon, Zalando oder Mercateo Listings bei fehlenden Nachweisen eigenständig einschränken. Es ist zu erwarten, dass DPP-Nachweise ähnlich behandelt werden.
  3. B2B-Einkäufer: Öffentliche Beschaffung und industrielle Einkaufsplattformen werden DPP-Vollständigkeit voraussichtlich zunehmend als Vergabekriterium berücksichtigen. Produkte ohne DPP könnten in Vorauswahl-Prozessen benachteiligt werden.
  4. Regulatorische Sanktionen: Bei Verstößen drohen Bußgelder nach nationalem Umsetzungsrecht – die konkreten Höhen werden von den Mitgliedstaaten festgelegt.

Die Konsequenzen werden in den meisten Fällen über Umsatzeffekte spürbar, bevor formale Behördenverfahren eingeleitet werden. Händler verlangen Nachweise, Einkäufer ziehen Compliance-Vollständigkeit als Kriterium heran, Ausschreibungen ändern ihre Vorgaben. 

Wie lange dauert die Umsetzung wirklich?

Eine realistische Einschätzung der Implementierungsdauer ist die wichtigste Planungsvariable. Die Erfahrungswerte liegen bei 6 bis 12 Monaten für eine produktive DPP-Infrastruktur. 

Datenverfügbarkeit

Typischerweise sind ein Großteil der erforderlichen Datenpunkte im Unternehmen vorhanden, aber fragmentiert über ERP, PIM, PLM und Excel-Listen verteilt. Ein erheblicher Anteil fehlt komplett und muss aus der Lieferkette bezogen werden. Die Datenbeschaffung von Lieferanten ist fast immer der kritische Pfad und kann allein drei bis sechs Monate dauern.

Anzahl der Produktkategorien

Ein einzelnes Produkt in einer Kategorie ist deutlich schneller umsetzbar als ein Sortiment über mehrere Kategorien mit unterschiedlichen Datenanforderungen. Wer Batterien, Elektronik und Textil gleichzeitig abdeckt, braucht eine Plattform-Architektur, die horizontale Skalierung erlaubt.

Komplexität der Lieferkette

Ein integrierter Hersteller mit eigener Fertigung kommt schneller zur Datenvollständigkeit als ein Unternehmen mit mehrstufigen Zulieferern. Lieferantenverträge, SLAs und technische Schnittstellen müssen teilweise neu verhandelt werden.

Plattform-Entscheidung

Eine End-to-End-Plattform mit nativer EU-Register-Anbindung verkürzt die Umsetzungszeit deutlich gegenüber Eigenentwicklung oder Punktlösungen.

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Caspar Sunder-Plassmann

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Fahrplan für Unternehmen zur Vorbereitung auf 2027

Die regulatorischen Fristen klingen weit weg, sind in Produktions- und IT-Projektzyklen aber eng. Der folgende Fahrplan zeigt die Schritte, die jetzt angegangen werden sollten – unabhängig davon, ob die eigene Branche 2027, 2028 oder 2030 betroffen ist. 

Welche Produkte fallen unter die Batterieverordnung, die ESPR oder eine sektorale Verordnung? In welcher Regulierungswelle liegen sie? Welche Rolle nimmt das Unternehmen ein (Hersteller, Importeur, Händler)?

Ziel: Produktliste mit klaren Pflichtanforderungen und Stichtagen je Kategorie. 

Welche Pflicht-Datenpunkte liegen heute wo? Welche fehlen? Welche müssen aus der Lieferkette beschafft werden?

Ziel: Gap-Liste mit priorisierten Handlungsfeldern, sortiert nach Datenbeschaffungsaufwand und regulatorischer Relevanz. 

Methodisch nach PEFCR oder GHG-Protokoll, technisch nach EU-Vorgabe. Für Batterien ist die CO₂-Deklaration bereits Pflicht, für andere Kategorien wird sie über Delegierte Rechtsakte eingeführt.

Ziel: Validierte CO₂- und Materialdaten mit dokumentierter Methodik. 

Entscheidungskriterien: EU-Hosting, DSGVO-Konformität, native Registratur-Anbindung, rollenbasierte Zugriffe, horizontale Standardisierung nach JTC 24, Schnittstellen zu ERP, PIM, PLM und MES. 

Ziel: Begründete Plattformentscheidung mit Migrationszeitplan.

Der DPP funktioniert nur mit vollständigen Daten aus der gesamten Lieferkette. Frühzeitiges Supplier-Engagement ist entscheidend – insbesondere bei mehrstufigen Lieferketten. 

Ziel: Supplier-Matrix mit Readiness-Bewertung und Engagement-Plan.

Starten Sie mit einer Produktgruppe oder einem Werk. Lernen Sie die Datenflüsse, bevor skaliert wird. Ziel: ein produktiver End-to-End-DPP für eine SKU mit realen Daten, inklusive Registratur-Registrierung. 

Ziel: Validierter DPP-Pilot mit dokumentierten Lessons Learned und Skalierungsmodell.

Ihr Einstieg: DPP Readiness Assessment von Ventum Consulting

Viele Unternehmen stehen vor denselben Fragen: Welche Daten fehlen? Welche Systeme müssen erweitert werden? Wie groß ist der Compliance-Gap – und wie entsteht eine skalierbare DPP-Lösung?
Das Digitaler Produktpass (DPP) Readiness Assessment von Ventum Consulting liefert genau diese Klarheit – als Quick Assessment für den schnellen Einstieg oder als Deep Assessment mit vollständiger, modularer Analyse über fünf Säulen: Compliance-Analyse, Daten- & System-Readiness, Supply-Chain-Bewertung, Business Case & Change Management sowie strategische DPP-Roadmap.

Fazit: Jetzt handeln – bevor die Frist zur Deadline wird

Der Digitale Produktpass ist kein abgeschlossenes Regulierungsprojekt, sondern die Anforderungen werden sich weiterentwickeln. Die EU-Kommission plant für 2028 eine Halbzeitüberprüfung des ESPR-Arbeitsplans, bei der sie Fortschritte bewerten, Zeitpläne anpassen und neue Produktkategorien aufnehmen kann. Parallel diskutiert die EU eine Harmonisierung der DPP-Pflichten über alle Produktgesetze hinweg – von ESPR über Batterieverordnung und PPWR bis hin zu Bauprodukten, Detergenzien und Spielwaren. Zusätzlich entwickeln sich KI-gestützte Commerce-Ansätze und agentenbasierte Produktsuchen in Richtung strukturierter, maschinenlesbarer Produktdaten – DPP-Daten könnten hier mittelfristig eine relevante Rolle spielen, weil sie eindeutige Produktidentität, definierte Datenschnittstellen und verlässliche Inverkehrbringer-Informationen bieten.

Das bisherige Muster bei Verzögerungen ist dabei eindeutig: Kernanforderungen halten – unterstützende Anforderungen wie Methodiken, Leitlinien und Governance-Rechtsakte werden verschoben. Für die Planung heißt das: Mit den aktuell genannten Zeiträumen planen und spätere Verschiebungen als Puffer nutzen.

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    FAQ – Häufige Fragen zum Digitalen Produktpass und seinen Fristen

    Für Batterien ist der 18. Februar 2027 fixiert. Über die ESPR folgen 2027 bis 2028 Textil und Bekleidung, Elektronik, Haushaltsgeräte und Matratzen, 2028 Reifen, 2028 bis 2029 Möbel sowie 2029 bis 2030 Metalle. Über sektorale Verordnungen kommen weitere Produktgruppen hinzu.   

    Nein. Der Digitale Produktpass tritt Produktgruppe für Produktgruppe schrittweise in Kraft, jede mit eigenem Delegierten Rechtsakt und eigenem Konformitätsdatum. 

    Ja. Jedes Unternehmen, das Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, muss die DPP-Anforderungen der jeweiligen Produktkategorie einhalten – unabhängig vom Firmensitz.   

    Die Pflicht greift für Produkte, die ab dem jeweiligen Stichtag neu in Verkehr gebracht werden. Bestandsware, die bereits vor dem Stichtag auf dem Markt war, ist ausgenommen. 

    Nach hinten eher ja, nach vorne nicht. Kernanforderungen wie das Batteriepassdatum halten. ESPR-Fristen für einzelne Kategorien können sich durch verzögerte Delegierte Rechtsakte nach hinten verschieben. 

    In der Praxis 6 bis 12 Monate, abhängig von Datenverfügbarkeit, Anzahl Produktkategorien und Komplexität der Lieferkette. Der längste Einzelpfad ist fast immer die Datenbeschaffung aus der Lieferkette. 

    Die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem EU-Markt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit. Verantwortlich ist der Hersteller, Importeur oder bevollmächtigte Vertreter. 

    Nein. Die ESPR ist der horizontale Rahmen. Parallel nutzen die Batterieverordnung, PPWR, Bauprodukteverordnung, Detergenzienverordnung und Spielwarensicherheitsverordnung eigene DPP-Mechanismen. 

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