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CBAM-Reportingpflicht seit Oktober 2023: Was heißt das für Sie?

Mit dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) hat die EU ab Oktober 2023 ein Regelwerk eingeführt, das Importeure diverser, zentraler Rohstoffe & Vorprodukte zum Handeln zwingt. Dieser Grenzausgleichsmechanismus sieht ab dem letzten Quartal 2023 eine Reportingpflicht für Unternehmen vor, die Waren mit einem hohen CO2e-Fußabdruck aus dem Nicht-EU Ausland importieren. Die Expert:innen von Ventum Consulting unterstützen Sie dabei, die neuen Anforderungen jetzt noch rechtzeitig umzusetzen, Risiken zu minimieren und Ihre Emissionsziele zu erreichen. Damit federn Sie den internen Impact der neuen Regulierung nicht nur ab, sondern erarbeiten sich einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil.

Inhalt

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    Was ist CBAM?

    Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein Instrument der EU-Klimapolitik. Er hat das Ziel, im Rahmen des European Green Deal ein Gleichgewicht zwischen Unternehmen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union herzustellen, indem er das sogenannte Carbon Leakage, also die Verschiebung von Treibhausgasemissionen aus der Europäischen Union in andere Länder, verhindert. CBAM trägt somit dazu bei, die Emissionen aus der Produktion von importierten Waren zu reduzieren.

    Zudem soll der CBAM die europäischen Unternehmen gegenüber den ausländischen Konkurrenten schützen, die bisher von günstigeren Energiepreisen profitiert haben. Die europäischen Unternehmen haben sich bereits auf strengere Umweltstandards eingestellt und investieren in Technologien, um ihre Produktion klimafreundlicher zu gestalten.

    Welche Warengruppen sind von CBAM betroffen?

    Die betroffenen und damit emissionsstarken Warengruppen sind – in reiner wie auch in verarbeiteter Form:

    • Zement
    • Strom
    • Düngemittel
    • Eisen & Stahl, unter anderem auch Rohre, Sammelbehälter sowie Konstruktionsteile wie Brückenelemente, Pfeiler, Dächer, Türen & Fenster
    • Aluminium

    Das Gesamtvolumen der Warengruppen, die unter die CBAM-Regularien fallen, betraf 2022 in Deutschland etwa 12,7 Milliarden Euro. Es ist davon auszugehen, dass der eingeführte Wert für 2023 und darüber hinaus gemessen am Wirtschaftswachstum wenigstens stabil bleiben dürfte. Als betroffene Einfuhrnationen sind China (2 Mrd. €), die Türkei (1,6 Mrd. €) sowie die Russische Föderation (1,25 Mrd. €) exponiert, auch wenn sich die Werte insbesondere für Russland in den nächsten Berichtsjahren aufgrund der Sanktionen ändern dürften.

    Welche Unternehmen sind von CBAM betroffen?

    Aufgrund der betroffenen Warengruppen sind nahezu das gesamte produzierende und verarbeitende Gewerbe betroffen. Im Unterschied zur CSR-Directive der EU sind bei CBAM alle Unternehmen von der Reporting- und späteren Ausgleichspflicht betroffen, unabhängig von Umsätzen und Mitarbeiterzahlen. Auch Unternehmen, die weder Eisen, Stahl oder Aluminium verarbeiten, sind unter Umständen betroffen, wenn in der Produktion beispielsweise Behälter aus diesen Stoffen eingesetzt werden, die zuvor aus Nicht-EU Staaten eingeführt wurden.

    Für Importeure von Düngemitteln sind die jeweils energieintensivsten Grundstoffe betroffen, beim Import von Strom sind einige wenige Unternehmen im Fokus, die aus dem Nicht-EU Ausland Energie über Pipelines oder per Straßen- und Schienenverkehr einführen.

    Was umfasst das CBAM Pflichtreporting?

    Unternehmen, die ab dem 01.10.2023 CBAM-Güter aus dem EU-Ausland einführen, müssen am 31. 01.2024 ihren ersten CBAM-Report an die EU-Kommission versenden, welcher das gesamte 4. Quartal 2023 umfasst. Bei Beantragung einer Verlängerung über das offizielle Portal verlängert sich die Frist bis zum 31. Juli 2024.

    Die dabei anzugebenen Daten sind komplex und umfangreich: für jeden betroffenen, eingeführten Artikel sind direkte & indirekte Emissionen, sowie zusätzlich die Emissionen von Vorprodukten anzugeben. Diese Werte sind jeweils abhängig vom Produktionsstandort. Um die Berichtsanforderungen vollständig abdecken zu können, müssen Unternehmen von ihren Lieferanten die exakte Menge an verwendeter Energie & Stoffströme für die Produktion der Güter sowie deren Vorprodukten einsammeln, verifizieren und anschließend berichten.

    Näherungs- und Standardwerte sind bis einschließlich des Q2 2024 Reports dabei eine große Erleichterung, befreien aber nicht von der Notwendigkeit, weitere Daten von den betroffenen Lieferanten einzufordern. Ab des dritten Quartalsreports 2024 können nur noch 20% der Gesamtemissionen eines Produkts mit den Default Values abgedeckt werden.

    Folglich besteht die konkrete Herausforderung darin, Lieferanten eine möglichst intuitive Möglichkeit zur Übermittlung verlässlicher Daten zu bieten. Dies können Sie mithilfe unserer SaaS Lösung CORA ganz einfach lösen. Ihre Lieferanten erhalten eine Umfrage, in der diese entweder die Default Values verwenden, oder Schritt für Schritt zu einer EU-konformen Berechnung der Emissionen geführt werden. Ihr Ergebnis ist, neben enormer Zeitersparnis oder hoher Lieferantenakzeptanz, eine XML-Datei, die im EU- Portal hochgeladen werden kann.

    Wie ist der Zeitplan für die Einführung von CBAM und was ist nun zu tun?

    Seit dem Start der Übergangsphase am 1. Oktober 2023 sind die Unternehmen dazu verpflichtet, der Berichtspflicht nachzukommen. Für den Zeitraum von Oktober bis Dezember 2023 ist der erste Bericht im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) bis zum 31. Januar 2024 vorzulegen. Eine Verlängerung der Frist bis zum 31. Juli 2024 kann beantragt werden. Für den Q1 2024 Report gilt bei entsprechender Beantragung der Fristverlängerung ebenfalls der 31. Juli 2024 als Abgabedatum. Neben dem regelmäßigen Reporting wird zusätzlich ab 2026 jeweils bis zum 31. Mai eine Erklärung für das vorausgehende Kalenderjahr Pflicht. Diese umfasst:
    • Gesamtmenge der eingeführten Warenart in Tonnen
    • Gesamte graue Emissionen in Tonnen CO2e-Emissionen pro Tonne jeder Warenart
    • Gesamtzahl der den grauen Gesamtemissionen entsprechenden CBAM-Zertifikaten, die abgegeben werden müssen, nach Minderung aufgrund des in einem Ursprungsland gezahlten CO2-Preises
    Sollte ein Unternehmen den Berichtspflichten nicht nachkommen oder die Vorschriften nicht einhalten, sind laut Verordnung „verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen“ möglich.

    Zertifikatehandel und mögliche Kosten

    Bis 2026 gilt der Übergangszeitraum der Verordnung, in der Anpassungen der Regulatorik generell aber auch der Warengruppen möglich sind. Ab 2026 sind Unternehmen verpflichtet, CBAM-Zertifikate zu kaufen, um nicht-ausgeglichene Treibhausgasemissionen auszugleichen.

    Der Preis der Zertifikate basiert auf dem wöchentlichen Durchschnitt der bereits beziehbaren EU-ETS Zertifikate. Jedes Unternehmen muss zum Ende eines Quartals jeweils 80% der benötigten Zertifikate vorhalten. Dies soll Unternehmen dazu bewegen, während eines Jahres schrittweise die benötigten Zertifikate anzusammeln. Die CBAM-Zertifikate sind jeweils für zwei Jahre gültig, überzählige Zertifikate können bis zu bestimmten Stichtagen zurückgegeben werden und werden erstattet.

    Unternehmen sollten eine strategische Planung in Betracht ziehen, um die erforderlichen Zertifikate schrittweise über das Jahr zu erwerben und so die Kosten zu optimieren. Es ist wichtig, die Entwicklung der Zertifikatspreise im Auge zu behalten und Compliance-Strategien entsprechend anzupassen, um finanzielle Belastungen zu minimieren.

     

    Wie macht Ventum Consulting Sie "Fit for CBAM"?

    Die Erfahrung aus zahlreichen CBAM-Projekten für Importeure & Produzenten ermöglicht es Ihnen von etablierten Beratungsprojekten zu profitieren. Unser Ansatz ist dabei stets, den Aufwand in Ihrer Organisation für die konforme Umsetzung so gering wie möglich zu halten. Damit Sie reibungslos an Ihr Ziel kommen, können wir Sie auf unterschiedliche Arten unterstützen:

    CBAM-Workshop

    Ein gemeinsamer, etwa vierstündiger Termin mit Ziel, Ihren CBAM-Projektansatz mit Erfahrungen aus dem Markt zugeschnitten auf Ihre spezielle Situation zu validieren. Hierbei unterscheiden wir uns deutlich vom Wettbewerb:

    • Im Vorfeld des Termins validieren oder erstellen wir Ihre Impact Analyse. Ergebnis dieser Analyse ist korrekte Anzahl an Lieferantenbefragungen, die durchgeführt werden müssen. Auch die Implikationen, die sich aus dem Betrieb eines Zolllagers ergeben, werden beachtet.
    • Im Vorfeld: Erstellung oder Validierung Ihres CBAM-Projekts bis Ende 2025 – welche interne Organisation hat sich in der Praxis bewährt und bis wann müssen welche Tätigkeiten erledigt werden?
    • Im Termin: Vermittlung der für Sie relevanten Inhalten inklusive „Walkthrough“ einer kompletten Lieferantenkalkulation. Nur wenn Sie verstehen, welche Aufgaben vor Ihren außereuropäischen Partnern liegen, können Sie hinsichtlich einer möglichen Umsetzung die richtigen Entscheidungen treffen.
    • Im Termin: Best Practices & konkrete Umsetzungsvorschläge basierend auf Ihrer Situation
    • Nach dem Termin: Erhalt sämtlicher Unterlagen

    Eine kompakte, allgemeine Behandlung einiger Themen aus dem Workshop können Sie auch hier in unserem aufgezeichneten Webinar jederzeit abrufen.

    MVP

    Als „Minimal Viable Product“, also das kleinstmögliche Produkt im Bereich CBAM entwickelte Ventum nach zahlreichen erfolgreichen Kundenprojekten ein Vorgehen, welches die komplette Prozesskette von Identifizierung bis zum erfolgreichen, …

    …konformen Reporting für einen Ihre Lieferanten und eine begrenzte Anzahl an Zolltarifnummern mit Ihren Mitarbeitern umsetzt. Hierbei liegt der Fokus neben dem erfolgreichen Projektabschluss für einen Lieferanten insbesondere auf der Wissensvermittlung der internen Verantwortungsträger. Das gemeinsam erarbeitete Verfahren lässt sich in der Regel auf alle weiteren Lieferanten ohne unsere Unterstützung übertragen.

    CORA

    Der von Ventum in Zusammenarbeit mit IBM entwickelte Carbon Optimizer & Reporting Assistant (CORA) ist eine web-basierte Lösung zur fast vollständig …

    automatisierten Erfüllung Ihrer Validierungs- und Reportingaufgaben für CBAM.

    Alle Details sowie die Möglichkeit einen Termin für eine Produktvorstellung zu vereinbaren, finden Sie hier.

    CBAM Control App for Celonis

    Der Gewinner des weltweiten Celonis Hackathons 2023 in der Kategorie App Entwicklung: Unsere CBAM Control App.

    Durch das Dashboard behalten Sie jederzeit die Übersicht über CBAM-relevante Bestellungen, den Status & die Gültigkeit …

    …von Lieferantenbefragungen sowie eine zeitliche Entwicklung aller relevanten KPIs.

     

    Die Lösung identifiziert betroffene Bestellungen direkt aus Ihrem ERP-System und löst die notwendigen Lieferantenabfragen entweder in CORA oder in Ihrem eigenen Lieferantenbefragungssystem aus. Durch eine intelligente Automatisierung können Erinnerungen sowie Hinweise auf mögliche Fehler in der Umfrage gemäß Ihrer Konfiguration ohne weitere Interaktionen erneut an die Lieferanten gesendet werden. Nach Abschluss des Lieferantenbefragungsprozesses wird ein EU-Report im XML-Format erstellt.

    Diese Funktionalität garantiert Ihnen ein konformes CBAM-Reporting rückwirkend wie vorausschauend. Im Zusammenspiel mit weiteren Celonis-Funktionalitäten bieten wir die Umsetzung der Emission Reduction Roadmap an. Hierbei handelt sich um einen konkreten CBAM-spezifischen Ansatz die gemeldeten Emissionen von Default – Werten, über vereinfacht kalkulierte Werte bis zu komplett optimierten & konformen Emissionswerten bis 2025 zu verbessern.

    Unser Anspruch: Mit Fit for CBAM by Ventum federn Sie den internen Impact der neuen Regulierung nicht nur ab, Ihr Unternehmen erarbeitet sich einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil.

    Nehmen Sie heute noch Kontakt mit uns auf, damit wir Sie gemeinsam rechtzeitig  Fit for CBAM machen können.

    Unser Experte für Sie

    Johannes Keim

    Partner bei Ventum Consulting und Experte für Nachhaltigkeitsthemen

    Der Experte für CBAM bei Ventum Consulting, Johannes Keim

    Autor

    Johannes Keim

    Partner bei Ventum Consulting

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