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CBAM kommt im Oktober 2023: Was heißt das für Ihr Unternehmen?

Mit dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) führt die EU ab Oktober 2023 ein Regelwerk ein, das Importeure diverser, zentraler Rohstoffe & Vorprodukte jetzt zum Handeln zwingt. Dieser Grenzausgleichsmechanismus sieht ab dem letzten Quartal 2023 eine Reportingpflicht für Unternehmen vor, die Waren mit einem hohen CO2e-Fußabdruck aus dem Nicht-EU Ausland importieren. Die Expert:innen von Ventum Consulting unterstützen Sie dabei, sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten, Risiken zu minimieren und Ihre Emissionsziele zu erreichen. Damit federn Sie den internen Impact der neuen Regulierung nicht nur ab, sondern erarbeiten sich einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil.

Inhalt

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    Was ist CBAM?

    Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein Instrument der EU-Klimapolitik. Er hat das Ziel, im Rahmen des European Green Deal ein Gleichgewicht zwischen Unternehmen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union herzustellen, indem er das sogenannte Carbon Leakage, also die Verschiebung von Treibhausgasemissionen aus der Europäischen Union in andere Länder, verhindert. CBAM trägt somit dazu bei, die Emissionen aus der Produktion von importieren Waren zu reduzieren.

    Zudem soll der CBAM die europäischen Unternehmen gegenüber den ausländischen Konkurrenten schützen, die bisher von günstigeren Energiepreisen profitiert haben. Die europäischen Unternehmen haben sich bereits auf strengere Umweltstandards eingestellt und investieren in Technologien, um ihre Produktion klimafreundlicher zu gestalten.

    In der vorgesehenen Übergangsphase werden alle Unternehmen innerhalb der EU aufgefordert, ab Oktober 2023 einen Report – den sogenannten CBAM-Bericht – über die Emissionen der betroffenen, eingeführten Waren aus Nicht-EU Ländern zu erstellen. Ab 2027 ist über Zertifikate sicherzustellen, dass die entstandenen, und im Ursprungsland noch nicht ausgeglichenen Treibhausgasemissionen, durch das importierende Unternehmen nachversteuert werden.

    Welche Warengruppen sind von CBAM betroffen?

    Die betroffenen und damit emissionsstarken Warengruppen sind – in reiner wie auch in verarbeiteter Form:

    • Zement
    • Strom
    • Düngemittel
    • Eisen & Stahl, unter anderem auch Rohre, Sammelbehälter sowie Konstruktionsteile wie Brückenelemente, Pfeiler, Dächer, Türen & Fenster
    • Aluminium

    Das Gesamtvolumen der Warengruppen, die unter die CBAM-Regularien fallen, betraf 2022 in Deutschland etwa 12,7 Milliarden Euro. Es ist davon auszugehen, dass der eingeführte Wert für 2023 und darüber hinaus gemessen am Wirtschaftswachstum wenigstens stabil bleiben dürfte. Als betroffene Einfuhrnationen sind China (2 Mrd. €), die Türkei (1,6 Mrd. €) sowie die Russische Föderation (1,25 Mrd. €) exponiert, auch wenn sich die Werte insbesondere für Russland im Berichtsjahr 2023 aufgrund der Sanktionen ändern dürften.

    Welche Unternehmen sind von CBAM betroffen?

    Aufgrund der betroffenen Warengruppen sind nahezu das gesamte produzierende und verarbeitende Gewerbe betroffen. Im Unterschied zur CSR-Directive der EU sind bei CBAM alle Unternehmen von der Reporting- und späteren Ausgleichspflicht betroffen, unabhängig von Umsätzen und Mitarbeiterzahlen. Auch Unternehmen, die weder Eisen, Stahl oder Aluminium verarbeiten, sind unter Umständen betroffen, wenn in der Produktion beispielsweise Behälter aus diesen Stoffen eingesetzt werden, die zuvor aus Nicht-EU Staaten eingeführt wurden.

    Für Importeure von Düngemitteln sind die jeweils energieintensivsten Grundstoffe betroffen, beim Import von Strom sind einige wenige Unternehmen im Fokus, die aus dem Nicht-EU Ausland Energie über Pipelines oder per Straßen- und Schienenverkehr einführen.

    Was umfasst das CBAM Pflichtreporting?

    Das Reporting, welches vierteljährlich zu versenden ist, umfasst Stammdaten wie Name des Unternehmens, die CBAM Account Nummer (die man nach einmaliger Registrierung von den zuständigen Behörden zugeteilt bekommt), Typ & Anzahl der importierten, relevanten Güter, Herkunftsland, (direkte) Emissionen sowie den Preis des CO2-Ausgleichs im Herkunftsland. Bei den Emissionen sind jeweils nur die für CBAM-relevanten Treibhausgase zu melden.

    Relevant ist auch, dass Emissionswerte schnellstmöglich durch die zuständigen Behörden freigegeben werden, um diese auch im Hinblick auf die Zahlungspflichten ab 2027 abzusichern.

    Wie ist der Zeitplan für die Einführung von CBAM und was ist nun zu tun?

    Das erste Reporting an die zuständigen Behörden ist im Januar 2024 für Q4/2023 zu versenden. Jeweils einen Monat nach Quartalsende sind diese Angaben erneut zu aktualisieren. Neben diesem regelmäßigen Reporting wird zusätzlich ab 2026 jeweils bis zum 31. Mai eine Erklärung für das vorausgehende Kalenderjahr Pflicht. Diese umfasst:

    • Gesamtmenge der eingeführten Warenart in Tonnen
    • Gesamte graue Emissionen in Tonnen CO2e-Emissionen pro Tonne jeder Warenart
    • Gesamtzahl der den grauen Gesamtemissionen entsprechenden CBAM-Zertifikaten, die abgegeben werden müssen, nach Minderung aufgrund des in einem Ursprungsland gezahlten CO2-Preises

    Sollte ein Unternehmen den Berichtspflichten nicht nachkommen oder die Vorschriften nicht einhalten, sind laut Verordnung „verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen“ möglich.

    Zertifikatehandel und mögliche Kosten

    Bis 2026 gilt der Übergangszeitraum der Verordnung, in der Anpassungen der Regulatorik generell aber auch der Warengruppen möglich sind. Ab 2026 sind Unternehmen verpflichtet, CBAM-Zertifikate zu kaufen, um nicht-ausgeglichene Treibhausgasemissionen auszugleichen.

    Der Preis der Zertifikate basiert auf dem wöchentlichen Durchschnitt der bereits beziehbaren EU-ETS Zertifikate. Jedes Unternehmen muss zum Ende eines Quartals jeweils 80% der benötigten Zertifikate vorhalten. Dies soll Unternehmen dazu bewegen, während eines Jahres schrittweise die benötigten Zertifikate anzusammeln. Die CBAM-Zertifikate sind jeweils für zwei Jahre gültig, überzählige Zertifikate können bis zu bestimmten Stichtagen zurückgegeben werden und werden erstattet.

    Wie wird mein Unternehmen "Fit for CBAM"?

    Der erste Schritt für Unternehmen ist eine Überprüfung, ob und in welchem Ausmaß betroffene Waren aus meldepflichtigen Ländern eingeführt werden. Ventum Consulting unterstützt bei dieser Aufgabe und liefert Ihnen eine schnelle Übersicht über Handlungsbedarfe und Optimierungspotentiale. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir auf Basis dieser Analyse ein passgenaues Vorgehen und stellen sicher, dass die regulatorischen Anforderungen erfüllt werden.

    Ein exemplarisches Projekt umfasst:

    • Identifikation betroffener Importgüter, Partner und Produktgruppen
    • Erstellung einer Roadmap entlang des CBAM-Zeitplans, um Ihr Unternehmen bestmöglich auf die anstehenden Veränderungen vorzubereiten. Diese enthält u.a.:
      • Impactanalyse: Übersicht über prozessuale Anpassungsbedarfe & finanzielle Implikationen ab 2027
      • Umsetzungsvorschlag für die Automatisierung des CBAM-Reportings
    • Start des offiziellen Reportings und Sicherstellung der Verifizierung der eigenen Emissionsdaten durch die zuständigen Behörden (Zoll)

    Wie macht Ventum Consulting Sie "Fit for CBAM"?

    Wir bieten Ihnen: 

    • Schnelle Übersicht über Handlungsbedarfe und Optimierungspotentiale
    • Umsetzung des Reportings innerhalb Ihrer Toollandschaft oder mit der Ventum CBAM App for Celonis
    • Durch unsere Partnerschaft mit dem Open Group Forum erhalten Sie frühzeitig Zugriff auf den de-facto Standard der Datenmodellierung für Emissionswerte
    • Training einer künstlichen Intelligenz: Ihr spezifisches Importverhalten wird gemeinsam mit den wöchentlichen Kursdaten für europäische Emissionszertifikate frühzeitig trainiert, um 2027 ein robustes und austrainiertes Modell zur optimierten Beschaffung der Zertifikate zur Verfügung zu haben.

    Unser Anspruch: Mit Fit for CBAM by Ventum federn Sie den internen Impact der neuen Regulierung nicht nur ab, Ihr Unternehmen erarbeitet sich einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil.

    Nehmen Sie heute noch Kontakt mit uns auf, damit wir Sie gemeinsam rechtzeitig Fit for CBAM machen können.

    Unser Experte für Sie

    Johannes Keim

    Partner bei Ventum Consulting und Experte für Nachhaltigkeitsthemen

    Der Experte für CBAM bei Ventum Consulting, Johannes Keim

    Autor

    Johannes Keim

    Partner bei Ventum Consulting

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