- Veröffentlichung:
14.01.2025 - Lesezeit: 8 Minuten
EUDR Umsetzung: 5 Schritte zur einfachen Vorbereitung
Die neue EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist ein wegweisendes Instrument im Kampf gegen Umweltzerstörung und zur Förderung nachhaltiger Handelspraktiken. Ihr Ziel ist es, sicherzustellen, dass Produkte in der EU weder zur Entwaldung noch zur Schädigung von Wäldern beitragen.
Unternehmen, die Waren auf den EU-Markt bringen, müssen dementsprechend strenge Sorgfaltspflichten erfüllen und Maßnahmen ergreifen. Diese gewährleisten, dass die Lieferketten entwaldungsfrei sind und alle geltenden Gesetze des Herkunftslandes eingehalten werden. Mit der EUDR setzt die EU also ein starkes Zeichen für den Schutz der Wälder und macht einen wichtigen Schritt zugunsten des globalen Klimaschutzes.
Wer muss die EUDR Verordnung umsetzen?
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) gilt für eine breite Palette von Unternehmen, die am Handel innerhalb der EU beteiligt sind. Sie betrifft nicht nur große multinationale Konzerne, sondern auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) sowie kleinere Händler, sofern ihre Produkte ein Entwaldungsrisiko darstellen. Damit geht die EUDR über die klassischen Rohstoffproduzenten hinaus und erfasst auch Unternehmen, die mit potenziell entwaldungsrelevanten Gütern wie Lebensmitteln, Holzprodukten und bestimmten Biokraftstoffen handeln.
Alle Unternehmen, die Produkte wie Palmöl, Soja, Holz, Kaffee, Kautschuk oder Kakao sowie daraus hergestellte Erzeugnisse wie Schokolade oder Möbel auf den EU-Markt bringen, sind zur Einhaltung der Verordnung verpflichtet. Dabei steht die Transparenz in der gesamten Lieferkette im Mittelpunkt. Dies bedeutet, dass Unternehmen in allen Handelsstufen für die entwaldungsfreie Herkunft ihrer Waren verantwortlich sind und umfassende Sorgfaltspflichten erfüllen müssen.
Wichtige Änderung: EUDR-Verschiebung um ein Jahr
Die Implementierung des EUDR-Gesetzes (European Union Deforestation Regulation) wurde offiziell um 12 Monate verschoben.
Der Anwendungsbeginn verschiebt sich auf folgende Tage:
- Große und mittlere Unternehmen: Start am 30. Dezember 2025
- Kleinst- und Kleinunternehmen: Start am 30. Juni 2026
Zur offiziellen Pressemitteilung.
Warum Sie trotzdem jetzt handeln sollten:
Die Verschiebung bedeutet nicht, dass die Vorbereitung auf die Regelung aufgeschoben werden sollte. Vielmehr bietet sie eine wertvolle Chance, Prozesse zu testen und alle Anforderungen lückenlos zu erfüllen. Unternehmen, die jetzt starten, sichern sich einen Vorsprung und stehen bereits auf sicheren Beinen, wenn die Verordnung in Kraft tritt.

EUDR Reifegrad-Assessment-Checkliste
Mit der neuen EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) steht ein bedeutender Schritt für nachhaltigere Lieferketten bevor. Unser Reifegrad-Assessment-Check hilft Ihnen dabei, die wesentlichen Anforderungen der Verordnung zu verstehen und herauszufinden, wie gut Ihr Unternehmen auf den Anwendungsbeginn vorbereitet ist.
Ab wann müssen die EUDR Maßnahmen vorbereitet und umgesetzt sein?
Die EU-Entwaldungsverordnung trat offiziell am 29. Juni 2023 in Kraft. Für die betroffenen Unternehmen gibt es jedoch unterschiedliche Fristen, je nach Unternehmensgröße:
Nach Ablauf dieser Fristen müssen die betroffenen Unternehmen nachweisen, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind und weder zur Entwaldung noch zur Waldschädigung beitragen. Dabei entstehen unterschiedlichste Herausforderungen, die Unternehmen aufgrund der strengen Regulierungen einhalten müssen. Unternehmen, die die Vorschriften nicht beachten, müssen mit weitgreifenden Sanktionen rechnen.
In 5 Schritten zur EUDR Vorbereitung & Umsetzung
Ein fundierter erster Schritt ist die systematische Analyse Ihrer bestehenden Daten, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen entlang der gesamten Wertschöpfungskette erfasst werden. Eine lückenlose Nachverfolgbarkeit Ihrer Produkte und Rohstoffe ist entscheidend, um die Anforderungen der EUDR nicht nur zu erfüllen, sondern aktiv zu gestalten.
Identifizieren Sie alle Produkte, die die genannten Rohstoffe wie Holz, Kautschuk, Palmöl, Rind, Soja, Kaffee und Kakao oder deren Erzeugnisse enthalten. Diese werden ausführlich im Anhang 1 der Verordnung aufgeführt. Eine sorgfältige Überprüfung Ihrer Produktpalette gewährleistet, dass Sie alle betroffenen Waren im Blick haben und die Anforderungen der EUDR gezielt und umfassend umsetzen können.
Um sicherzustellen, dass alle relevanten Produkte erfasst werden, sollten Sie nicht nur Endprodukte, sondern auch Zwischenprodukte berücksichtigen, die mit den genannten Rohstoffen in Verbindung stehen. Auch Produkte, die nur geringe Mengen dieser Rohstoffe enthalten, fallen unter die EUDR und sollten entsprechend überprüft werden.
Ein sorgfältiger Compliance-Check der identifizierten Lieferanten ist essenziell, um sicherzustellen, dass diese die EUDR-Vorgaben erfüllen. Durch eine frühzeitige Risikobewertung und die Priorisierung von Lieferanten nach ihrem Compliance-Risiko können Sie potenzielle Schwachstellen identifizieren und gezielt adressieren. Dies schafft Klarheit und stärkt langfristig die Zuverlässigkeit Ihrer Zusammenarbeit.
Ein optimierter Auswahl- und Onboarding-Prozess für neue Lieferanten ist der Schlüssel zu einer zukunftssicheren Lieferkette. Ein verstärktes Screening potenzieller Partner auf ihre EUDR-Compliance und eine klar definierte Onboarding-Strategie stellen sicher, dass Sie nur mit Lieferanten zusammenarbeiten, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Indem Sie von Anfang an klare Anforderungen und Standards festlegen, schaffen Sie eine solide Basis für die Zusammenarbeit und vermeiden potenzielle Konflikte oder Missverständnisse, was langfristig zusätzlichen Zeitaufwand einsparen kann. Dies spart nicht nur Ressourcen, sondern stärkt nachhaltig die Effizienz und Verlässlichkeit Ihrer Lieferkette.